Nutzungsbedingungen

1. Präambel

1.1 Zerogap e.U., Silbergasse 22, 1190 Wien, FN 650505a (im Folgenden „Zerogap“) bietet dem Kunden eine cloudbasierte Plattform („Goprofile.ai“) (im Folgenden „Plattform“) an, mit welcher der Kunde in der Lage ist, seine Geschäftsprozesse mithilfe von künstlicher Intelligenz effizienter zu gestalten. Die Plattform ermöglicht es, spezifische Arbeitsschritte zu analysieren, zu automatisieren oder zu optimieren. Es handelt sich hierbei nicht um eine Beratungsdienstleistung oder eine Agenturleistung, sondern um die Bereitstellung einer digitalen Infrastruktur zur Eigenanwendung durch den Nutzer.

1.2 Die Nutzung der Plattform erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sämtliche gespeicherten oder verarbeiteten Daten verbleiben innerhalb der Europäischen Union auf DSGVO-konformen Servern.

2. Geltungsbereich

2.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen Zerogap und dem Kunden gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Vertragsbedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden, werden ausschließlich dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Zerogap ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden. Die betreffenden Vertragsbedingungen gelten in diesen Fällen jeweils nur für das konkrete Einzelgeschäft.

2.2 Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge im Zusammenhang mit der Plattform, ohne dass Zerogap jeweils gesondert auf diese Nutzungsbedingungen hinweisen muss. Zerogap wird den Kunden über jegliche Änderungen dieser Nutzungsbedingungen ohne unnötigen Aufschub informieren. Die jeweils aktuelle und gültige Fassung dieser Nutzungsbedingungen wird auf der Homepage von Zerogap unter goprofile.ai/nutzungsbedingungen publiziert.

2.3 Änderungen der Nutzungsbedingungen in laufenden Dauerschuldverhältnissen werden wirksam, wenn die geänderten Nutzungsbedingungen dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform bekannt gegeben werden. Sollte der Kunde durch die Änderungen nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen oder werden nicht bloß redaktionelle Änderungen vorgenommen (z.B. Korrektur von offensichtlichen Unrichtigkeiten), so ist er berechtigt, den geänderten Nutzungsbedingungen bis zu deren Inkrafttreten schriftlich zu widersprechen.

2.4 Individuelle Vertragsabreden gehen diesen Nutzungsbedingungen in jedem Fall vor; selbiges gilt für Lastenhefte bzw. Leistungsbeschreibungen der Plattform.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Dem Kunden wird die Plattform gemäß der Leistungsbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung entgeltlich zur Verfügung gestellt und wird dem Kunden die entgeltliche Nutzung der Plattform gemäß Punkt 4. dieser Nutzungsbedingungen gestattet.

3.2 Zerogap darf zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte (Subunternehmer) und Mitarbeiter von Dritten beiziehen. Die Leistungserbringung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, in den Räumlichkeiten von Zerogap.

3.3 Die Leistungsbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung ist abschließend und für den Umfang der Leistungsverpflichtungen von Zerogap ausschließlich maßgebend. Der Kunde kann aus anderen Darstellungen der Plattform, insbesondere in nichtöffentlichen Äußerungen oder in Werbemitteln von Zerogap sowie durch deren MitarbeiterInnen und/oder Vertriebspartner keinerlei Rechte ableiten. Derartige Äußerungen und/oder Werbemittel stellen keine „ausdrücklich zugesagten Eigenschaften“ im Sinne der §§ 922 ff ABGB dar.

3.4 Die Plattform wird auf gesicherten Servern in der Europäischen Union betrieben.

4. Nutzung der SaaS-Lösung

4.1 Zerogap stellt dem Kunden die Plattform in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung (abrufbar unter app.goprofile.ai). Zu diesem Zweck richtet Zerogap die Plattform auf ihrer Serverinfrastruktur ein, der über das Internet für den Kunden via „Shared Application“ oder einer ähnlichen Technologie erreichbar ist. Die Freischaltung der Plattform erfolgt gemäß Punkt 6. Die Plattform verbleibt dabei auf der Serverinfrastruktur von Zerogap.

4.2 Zerogap räumt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages das entgeltliche, nicht-exklusive und nicht-übertragbare Recht ein, die Plattform auf den Servern von Zerogap nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen ausschließlich für seine unternehmerischen sowie die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Zwecke zu nutzen.

4.3 Der Kunde darf die Plattform nur vervielfältigen, soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung erforderlich ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die, wenn auch nur vorübergehende, Installation oder das Speichern der Plattform auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oder Ähnliches) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

4.4 Der Kunde ist berechtigt, Zugänge für Benutzer zur Plattform einzurichten und in diesem Zusammenhang entsprechende Zugangsdaten an die Benutzer weiterzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Benutzer zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu verpflichten und Zerogap für Schäden aus Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen durch die Benutzer vollständig, insbesondere einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, schad- und klaglos zu halten.

4.5 Sind für den Kunden erkennbare Produkte von Dritten Teil der Leistung von Zerogap, erkennt der Kunde zusätzlich zugehörige Nutzungs- und Lizenzbedingungen dieses Dritten an und räumt diesen das Recht ein, diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen direkt gegenüber dem Kunden bzw. die von diesem mit Zugangsdaten zur Plattform versehenen Benutzer geltend zu machen. Der Entzug von Nutzungsrechten durch Dritte aufgrund eines Verhaltens des Kunden und/oder eines Benutzers lassen die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Zerogap unberührt; Zerogap ist auch nicht für Einschränkungen verantwortlich, die dem Kunden bzw. einem Benutzer aufgrund der entzogenen Nutzungsrechte entstehen. Selbiges gilt in Bezug auf sämtliche Nutzungs- und Lizenzbedingungen von Produkten Dritter, auf die der Kunde im Zuge des Vertragsabschlusses von Zerogap gesondert hingewiesen wurde.

4.6 Zerogap ist bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen (insbesondere bei Verstößen gegen die unter Punkt 9. normierten Pflichten) nach eigenem Ermessen berechtigt, den betreffenden Benutzern deren Zugangsberechtigung zur Plattform sowohl temporär als auch dauerhaft zu entziehen bzw. die betreffenden Benutzer nach eigenem Ermessen sowohl temporär als auch dauerhaft zu sperren.

4.7 Der Kunde hat Anspruch auf kostenlose Updates, die aus der ständigen Systemoptimierung von Zerogap resultieren. Zerogap ist berechtigt, die Updates auch ohne Rücksprache mit dem Kunden zu installieren bzw. zur Verfügung zu stellen.

5. Einräumung von Speicherplatz

5.1 Zerogap stellt dem Kunden im Rahmen des üblichen Volumens („fair use“) den erforderlichen Speicherplatz für die vom Kunden durch die Nutzung der Plattform erzeugten und/oder die zur Nutzung der Plattform erforderlichen Daten auf ihrer Serverinfrastruktur zur Verfügung. Der Kunde bzw. die von ihm mit Zugangsdaten zur Plattform versehenen Benutzer können auf diesen Servern unter Ausnutzung des dem Kunden zur Verfügung gestellten Speicherplatzes Daten und Inhalte ablegen. Zerogap schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz. Zerogap trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten gemäß Punkt 4.1 abrufbar sind.

5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Speicherplatz gemäß Punkt 5.1 einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur wie auch immer gearteten Nutzung zu überlassen.

5.3 Sämtliche Rechte an den Daten verbleiben in jedem Fall bei den Benutzern und sind diese daher jederzeit berechtigt, die Herausgabe bzw. Löschung einzelner oder sämtlicher Daten zu verlangen. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Maßgabe von Punkt 16. dieses Vertrages.

6. Nutzungsentgelt und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Nutzung der Plattform ist für einen Kunden bei erstmaliger Nutzung in der Testphase (siehe Punkt 15) gratis. Für die Nutzung der Plattform gelten darüber hinaus, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, jeweils die auf goprofile.ai/preise abrufbaren Preise. Sämtliche Preise verstehen sich dabei in EUR exklusive gesetzlicher Steuern und Abgaben, sofern nicht Gegenteiliges angegeben ist. Die Verrechnung erfolgt anhand der vom Nutzer auf der Plattform aktivierten Nutzer.

6.2 Die Abrechnung erfolgt zum Ersten eines Monats für den entsprechenden Monat im Voraus anhand der an diesem Tag vom Nutzer auf der Plattform aktivierten Nutzer. Werden vom Nutzer unterhalb des Monats weitere Nutzer auf der Plattform aktiviert, erfolgt die Verrechnung umgehend aliquot für den (Rest-)Monat. Für den Fall der Abrechnung über ein (hinterlegtes) Zahlungsmittel stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass Zerogap berechtigt ist, das vom Kunden bekanntgegebene Zahlungsmittel entsprechend zu belasten.

6.3 Zerogap ist berechtigt, dem Kunden beauftragte Leistungen nach Vorankündigung und angemessener Frist in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde die Bereitstellung oder Leistungserbringung durch Zerogap verzögert bzw. verweigert.

6.4 Kommt der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Wochen erstreckt, mit einem erheblichen Teil der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug, ist Zerogap nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sämtliche Leistungen für den Kunden zu sperren oder einzustellen. Allfällige nutzungsunabhängige Entgelte sind auch bei durch Zerogap gesperrten oder eingestellten Leistungen geschuldet.

6.5 Im Übrigen ist der Kunde im Falle eines Zahlungsverzuges verpflichtet, Zinsen in Höhe von 10 % p.a. an Zerogap zu bezahlen.

7. Freischaltung und Zugangsdaten

7.1 Nach Vertragsabschluss wird Zerogap dem Kunden die Login-Daten zur Plattform in der Anzahl der bestellten Benutzeraccounts zur Verfügung stellen. Zerogap wird den Kunden bei der Einrichtung der Plattform für die Zwecke des Kunden bzw. bei der Einrichtung der Benutzeraccounts auf Anforderung des Kunden unterstützen. Zerogap behält sich vor, für diese Unterstützungsleistungen ein Entgelt analog dem unter goprofile.ai/preise abrufbaren Preisblatt zu verrechnen.

7.2 Auf Anforderung durch Zerogap wird der Kunde an sämtlichen Tätigkeiten von Zerogap mitwirken, insbesondere indem er Mitarbeiter, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen (businessfähiger Internetzugang) auf eigene Kosten zur Verfügung stellt.

7.3 Sofern der Kunde über die ursprünglich getroffenen Vereinbarungen hinaus direkt über die Plattform weitere Benutzer oder Standorte hinzufügt bzw. weitere variable Entgeltbestandteile laut dem unter goprofile.ai/preise abrufbaren Preisblatt in Anspruch nimmt, akzeptiert der Kunde durch das Hinzufügen der weiteren Benutzer oder Standorte bzw. durch die Inanspruchnahme der weiteren variablen Entgeltbestandteile die zusätzlichen monatlichen Kosten laut dem im betreffenden Zeitpunkt aktuell gültigen Preisblatt, welches in der jeweils aktuellen Fassung unter goprofile.ai/preise abrufbar ist (das Klicken der Buttons „Speichern & Aktivieren“ bzw. „Speichern“ bedeutet in diesen Fällen jeweils eine Vertragsannahme durch den Kunden).

7.4 Der Kunde ist in Kenntnis darüber, dass Zerogap im Falle eines beidseitigen Unternehmensgeschäftes nicht verpflichtet ist, dem Kunden in den Fällen des Punkt 7.3. die Informationen nach § 9 Abs. 1 und 2 ECG gesondert mitzuteilen. Ebenso gelten die Bestimmungen des § 10 Abs. 1 und 2 ECG als einvernehmlich abbedungen.

7.5 Insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Zwecke des Punktes 7.3. ist Zerogap jederzeit berechtigt, Prüfungen der Lizenzen durchzuführen, etwa um die ausreichende Zahl oder ausreichende Nutzungsrechte des Kunden zu prüfen. Ergibt diese Überprüfung, dass vom Kunden über die ursprünglich beauftragte Anzahl an Benutzern hinaus Accounts freigeschalten bzw. verwendet werden, ist Zerogap berechtigt, die entsprechende Differenz an Benutzeraccounts mit der nächstfolgenden monatlichen Abrechnung für die bis dahin angelaufenen Abrechnungsperioden und in weiterer Folge laut Punkt 6.2 im Voraus zu verrechnen. Selbiges gilt für die weiteren variablen Entgeltbestandteile (z.B. Anzahl der aktiven Standorte, Anzahl der Personaldienstleister etc.) laut dem unter goprofile.ai/preise abrufbaren jeweils gültigen Preisblatt.

7.6 Die Zugangsdaten dürfen von den Benutzern ausschließlich im Rahmen und im Umfang dieses Vertrages genutzt werden, was der Kunde jeweils entsprechend sicherzustellen hat. Die Weitergabe der Zugangsdaten von Benutzern an Dritte zu welchem Zweck auch immer ist nicht gestattet. Zerogap ist berechtigt, jederzeit – aus Sicherheits- und/oder aus Administrationsgründen – die Zugangsdaten zu ändern und dem betreffenden Benutzer die neuen Zugangsdaten schriftlich (E-Mail ausreichend) bekannt zu geben.

7.7 Jeder Benutzer ist zur Geheimhaltung seiner personalisierten Zugangsdaten verpflichtet. Der Benutzer ist überdies zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte verpflichtet.

7.8 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zuzurechnenden Benutzer entsprechend der Punkte 7.6 und 7.7 zu verpflichten und wird der Kunde Zerogap für sämtliche Schäden und Kosten bei einem Verstoß eines ihm zuzurechnenden Benutzers gegen die in Punkt 7.6. und 7.7. normierten Pflichten schad- und klaglos halten.

8. Schutzrechte

8.1 Sämtliche Rechte an der Plattform – insbesondere etwaige Urheber-, Marken-, Gebrauchsmuster- und Patentrechte – stehen ausschließlich Zerogap zu. Dies gilt auch für in welchem Zusammenhang und in welcher Form auch immer durch Zerogap durchgeführte Bearbeitungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen der Plattform bzw. Teile davon. Dem Kunden bzw. den Benutzern werden ausschließlich die unter Punkt 4. dieses Vertrages beschriebenen beschränkten Nutzungsrechte für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt.

8.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Source Code der Plattform. Der Kunde erkennt den Bestand des geistigen Eigentums von Zerogap und von etwaigen Dritten an und wird nichts unternehmen, was deren Wert beeinträchtigt. Der Kunde wird eine unbefugte Nutzung der Plattform durch Dritte, insbesondere auch durch die ihm zuzurechnenden Benutzer, verhindern. Dies gilt über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

8.3 Zerogap ist berechtigt, in freier Gestaltung ihre urheberrechtlichen Ansprüche durch Angabe des Copyright-Symbols, der verlinkten Firmenbezeichnung, Firmenlogos und des Jahresdatums in der Plattform und in Dokumenten, die durch die Plattform generiert werden, angemessen zu publizieren.

9. Pflichten des Kunden

9.1 Der Kunde bestätigt unwiderruflich, dass er sich über sämtliche Funktionsmerkmale der Plattform bestens informiert hat. Er hat sich insbesondere davon überzeugt, dass die Plattform seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

9.2 Der Kunde benennt auf Verlangen von Zerogap gegenüber Zerogap einen zur Wahrnehmung verbindlicher Entscheidungen und Anweisungen ermächtigten Vertreter sowie einen Stellvertreter.

9.3 Unbeschadet der Verpflichtung von Zerogap zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Plattform erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

9.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem von Zerogap zur Verfügung gestellten Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Der Kunde wird diese Pflicht an die ihm zuzurechnenden Benutzer übertragen. Der Kunde wird Zerogap von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen Zerogap wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Kunden bzw. der ihm zuzurechnenden Benutzer eingestellten Daten und Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von Zerogap einschließlich sämtlicher Gerichtskosten.

9.5 Die Benutzer sind verpflichtet, sämtliche Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen sowie nach dem jeweiligen Stand der Technik Firewalls zu installieren. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Der Kunde wird vor allem sicherstellen, dass die Zugriffsberechtigung auf die Plattform vor der Einsicht und Verwendung durch Unbefugte geregelt ist. Der Kunde wird alle ihn nach diesem Vertragspunkt treffenden Pflichten an die ihm zuzurechnenden Benutzer überbinden. Der Kunde verpflichtet sich, Zerogap alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung der in diesem Vertragspunkt genannten Pflichten entstehen und Zerogap darüber hinaus von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Kunden gegen Zerogap geltend machen.

9.6 Die vom Kunden bzw. der Benutzer auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und/oder datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Zerogap (auch im Namen der ihm zuzurechnenden Benutzer) hiermit das Recht ein, die von Zerogap für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Zerogap ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Zerogap ebenso berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, Zerogap alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung der in diesem Vertragspunkt genannten Pflichten entstehen und Zerogap darüber hinaus von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Kunden gegen Zerogap geltend machen.

9.7 Der Kunde gewährt Zerogap zur Mängel- bzw. Fehlersuche und -behebung im Zusammenhang mit der Plattform Zugang mittels Fernzugang.

9.8 Der Kunde wird bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die Plattform mitwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Kunden erforderlich ist. Der Kunde wird auch die ihm zuzurechnenden Benutzer entsprechend verpflichten.

9.9 Der Kunde ist verpflichtet für die Dauer der Nutzung der Plattform, spätestens jedoch binnen 30 Tagen ab Freischaltung der Plattform ein von der Plattform akzeptiertes Zahlungsmittel bzw. die für eine Belastung notwendigen Daten zu hinterlegen und aktuell zu halten. Zerogap ist berechtigt, vom Zahlungsdiensteanbieter des Kunden aktualisierte Zahlungsangaben abzufragen oder erhalten, einschließlich der Kreditkartennummer, dem Ablaufdatum und der Sicherheitskennziffer (oder einem vergleichbaren Merkmal) wenn sich die Zahlungsangaben des Kunden ändern oder vom dem Ablauf stehen. Der Kunde berechtigt Zerogap, die Kreditkarte unter Nutzung der aktualisierten Informationen weiter zu belasten. Sofern eine fällige Zahlung nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, weil das Zahlungsmittel abgelaufen ist, wegen unzureichender Deckung oder aus anderem durch den Kunden zu vertretenden Gründen, kann Zerogap den Vertrag aussetzen oder kündigen.

10. Datensicherung

10.1 Zerogap wird eine arbeitstägliche Sicherung der Daten des Kunden bzw. der Benutzer auf den Servern durchführen. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von 4 (vier) Wochen überschrieben werden.

11. Gewährleistung

11.1 Zerogap leistet nach den gesetzlichen Bestimmungen und den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen Gewähr für die Plattform. Die Funktionalität der Plattform richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung in der jeweils aktuellen Fassung. Zudem gewährleistet Zerogap, dass die vertragsgemäße Nutzung der Plattform durch den Kunden nicht in Rechte Dritter eingreift.

11.2 Zerogap wird die Plattform in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Plattform an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

11.3 Die Durchsetzung von Mängelansprüchen durch den Kunden ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden und reproduzierbar sind. Das Vorliegen eines Mangels sowie den Umstand, dass dieser bereits im Übergabezeitpunkt vorgelegen ist, hat in jedem Fall der Kunde zu beweisen; die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB kommt nicht zur Anwendung. Der Kunde wird Zerogap bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und Zerogap unverzüglich Einsicht in sämtliche Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

11.4 Bei Sachmängeln hat Zerogap in jedem Fall die Möglichkeit, Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder Austausch durchzuführen. Hierzu überlässt Zerogap dem Kunden nach seiner Wahl einen neuen, mangelfreien Zugang zur Plattform. Als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn Zerogap dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu verhindern (zumutbarer Work-Around).

11.5 Auch bei Rechtsmängeln hat Zerogap in jedem Fall die Möglichkeit, Gewähr durch Verbesserung zu leisten. Zerogap verschafft dem Kunden nach seiner Wahl eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit der Plattform im Umfang dieser Nutzungsbedingungen und allenfalls getroffener individueller Vertragsabreden oder an der ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Version (zumutbarer Work-Around).

11.6 Der Kunde hat im Rahmen der Gewährleistung eine neue bzw. veränderte Version zu akzeptieren, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen, vom Kunden zu beweisenden, Nachteilen des Kunden führt (zumutbarer Work-Around).

11.7 Solange der Kunde die nach diesem Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig bezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist Zerogap berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.

11.8 Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern bzw. behindern die Plattform vertragsgemäß zu nutzen, hat der Kunde Zerogap unverzüglich (längstens binnen einer Woche) schriftlich und umfassend darüber zu informieren. Wird der Kunde von Dritten aufgrund der Nutzung der Plattform geklagt, hat er sich hinsichtlich sämtlicher Schritte in diesem Zusammenhang mit Zerogap abzustimmen und wird der Kunde sämtliche Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von Zerogap vornehmen. In diesem Zusammenhang ist Zerogap verpflichtet, den Kunden schad- und klaglos zu halten, soweit die Ansprüche Dritter nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden beruhen. In letzterem Fall hat der Kunde Zerogap schad- und klaglos zu halten.

11.9 Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt 6 (sechs) Monate und beginnt mit der Freischaltung der Plattform gemäß Punkt 7.

11.10 Erbringt Zerogap Leistungen, z.B. im Zusammenhang mit der Suche vom Kunden behaupteter Mängel, ohne dass tatsächlich ein Mangel vorliegt, so kann Zerogap hierfür ein Entgelt nach Zeitaufwand zu den jeweils aktuellen Stundensätzen von Zerogap verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht nachweisbar/reproduzierbar ist oder für Aufwand, der dadurch entstanden ist, dass der Kunde seinen Pflichten, insbesondere gemäß Punkt 9., nicht nachgekommen ist.

12. Haftung

12.1 Zerogap haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit einer vertragswesentlichen Pflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, haftet Zerogap in Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch in Höhe des Zerogap gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zustehende Nutzungsentgelt für ein Vertragsjahr. Jedenfalls haftet Zerogap nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

12.2 Bei der Feststellung, ob Zerogap ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Softwarelösungen wie die gegenständliche SaaS-Lösung generell technisch nicht gänzlich fehlerfrei erstellt werden können.

12.3 Die Haftungsbegrenzungen gemäß Punkt 12.1. gelten nicht für die Haftung für Personenschäden, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Beauftragten von Zerogap.

12.5 Für den Fall, dass Leistungen von Zerogap von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Auftrags des Kunden zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls.

12.6 Zerogap ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Zerogap davon in Kenntnis setzen. Zerogap wird den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür schriftlich verständigen. Zerogap ist nur dann verpflichtet, die Sperre wieder aufzuheben, sofern der begründete Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung vom Kunden nachweislich widerlegt wird.

13. Support / Funktionsstörungen / Wartung

13.1 Zerogap wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der Plattform und/oder weiterer Leistungen innerhalb der Geschäftszeiten (werktags 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr) so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Anfrage entweder via Service Ticket System oder E-Mail, längstens jedoch binnen 2 Werktagen beantworten.

13.2 Die Überwachung der Grundfunktionen der Plattform erfolgt täglich. Bei schweren Fehlern oder Störungen, die eine Nutzung der Plattform verunmöglichen oder stark einschränken, erfolgt die Wartung/Behebung werktags innerhalb von 4 Stunden. Zerogap wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in möglichst kurzer Zeit durchführen.

13.3 Zerogap ist darum bemüht, dass Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Plattform sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung führen, wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist.

14. Geheimhaltung und Datenschutz

14.1 Der Kunde ist selbst für die Einholung der nach den Bestimmungen der DSGVO und sämtlichen nationalen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Datenschutzgesetz – DSG, BGBl I 165/1999 in der jeweils geltenden Fassung) erforderlichen Zustimmungserklärungen durch seine Benutzer und Vertragspartner verantwortlich. Die Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen werden in einem durch den Kunden und Zerogap gesondert abgeschlossenen Vertrag geregelt.

14.2 Zerogap verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeden unbefugten Dritten, insbesondere auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von Zerogap als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Zerogap erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich Zerogap vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

14.3 Der Kunde verpflichtet sich, das gesamte im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung von Zerogap erlangte geschäftliche, technische und wissenschaftliche Know-How streng vertraulich zu behandeln und Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Zerogap verfügbar zu machen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, keine Schutzrechtsanmeldungen auf das im Rahmen der Vertragserfüllung von Zerogap erlangte Know-How vorzunehmen. Der Kunde wird die Plattform Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde garantiert, diesen Personen die Pflichten dieses Vertrages, insbesondere dieses Vertragspunktes, zu überbinden und Zerogap in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.

14.4 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt, soweit die Vorgänge und das Know-How nach den Vertragspunkten 14.2. und 14.3.

a) dem Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren,

b) der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren,

c) der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des informierten Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich werden,

d) im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem informierten Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbar oder zugänglich gemacht werden.

14.5 Die Pflicht zur Geheimhaltung endet 3 Jahre nach Beendigung dieses Vertrages, sofern nicht gesetzliche Regelungen eine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen.

15. Vertragsdauer und Kündigung

15.1 Der Vertrag zwischen Zerogap und dem Kunden wird für die Dauer von 1 Monat ab Freischaltung der Plattform für den Kunden befristet abgeschlossen, wobei der Kunde berechtigt ist, den Vertrag innerhalb dieses Zeitraums ohne Angabe von Gründen aufzulösen („Testphase“). Erfolgt keine Kündigung gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden kann.

15.2 Die außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund gilt für Zerogap insbesondere, wenn

a) der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet oder gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und innerhalb einer Nachfrist von 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Rüge hinsichtlich dieses Verstoßes diesen nicht behebt;

b) der Kunde die Plattform missbräuchlich verwendet, insbesondere gegen die unter Punkt 9. normierten Pflichten des Kunden verstößt;

c) der Kunde die ihm gemäß Punkt 2.3 zur Anzeige gebrachten Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert.

16. Folgen der Beendigung des Vertrages

16.1 Mit Beendigung dieses Vertrages sperrt Zerogap den Zugang zur Plattform. Sämtliche vertraglich vereinbarten Entgelte für die Nutzung der Plattform sowie die Zurverfügungstellung von Speicherplatz werden – allenfalls aliquot – sofort fällig.

16.2 Bis längstens 30 Tage nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die Möglichkeit seine Daten mittels Download zu exportieren. Zu diesem Zweck wird Zerogap dem Kunden seine Daten in einem lesbaren Format zur Verfügung stellen und ihn im Bedarfsfall beim Datenexport unterstützen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Plattform zu erhalten.

16.3 Nach Ablauf der Frist gemäß Punkt 16.2. wird Zerogap die Inhalte unwiederbringlich löschen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Landesgericht in 1190 Wien.

17.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

17.3 Sämtliche Anhänge bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. Dieser Vertrag ist abschließend, es bestehen keine, insbesondere mündlichen, Nebenabreden. Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

17.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Selbiges gilt, sofern dieser Vertrag unbeabsichtigt Lücken enthalten sollte.

17.5 Der Kunde erteilt Zerogap die jederzeit widerrufliche Berechtigung, für die Dauer dieses Vertrages sein Unternehmenslogo samt Unternehmensbezeichnung auf der Webseite von Zerogap sowie auf Werbeunterlagen zu Werbezwecken zu veröffentlichen sowie Hyperlinks auf die Unternehmenswebseite des Kunden zu setzen.